Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

(1) Die Firma Druckservice Hellweg-Sauerland, Liebkamp 14 a, 59581 Warstein (nachfolgend Druckservice Hellweg-Sauerland genannt) bietet Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation, Drucksachen und Druckbedarf für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts an.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Bestellungen, welche über das Internetportal DHS-Onlinedruck abgeschlossen werden, zu Grunde gelegt. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Druckservice Hellweg-Sauerland ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn Druckservice Hellweg-Sauerland auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind

  1. „Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation“ solche Druckereierzeugnisse, bei denen der Besteller selbst mit Hilfe der ihm auf dem Internet-Portal DHS-Onlinedruckgebotenen Gestaltungsmöglichkeiten die Gestaltung bestimmt, wie z. B. Visitenkarten, Flyer, Postkarten und Poster, einschließlich Textil- und Fotoprodukte;
  2. „Drucksachen“ solche bedruckten Sachen, bei denen der Besteller eine ihm angebotene Gestaltung bestellt, einschließlich Textil- und Fotoprodukte;
  3. „Druckbedarf“ solche Waren und Gegenstände, die für den Druck erforderlich sein können wie z. B. Papier, Farben, und Lacke;
  4. „Verbraucher“ gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
  5. „Unternehmer“ gem. § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen;
  6. „Juristische Person des öffentlichen Rechts“ jede Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts;
  7. „Leistung“, alle Arten der Leistung, insbesondere Dienst- und Werkleistungen, sowie Lieferungen und Werklieferungen;
  8. „Registrierung“ die Anmeldung zur nicht zeitlich beschränkten Nutzung von DHS-Onlinedruckdurch Einrichtung eines Accounts;
  9. „Gast Login“ die Anmeldung zur zeitlich auf die Laufzeit einer Bestellung begrenzten Nutzung von DHS-Onlinedruckohne Einrichtung eines Accounts;
  10. „Passwort“ eine durch den Kunden festzulegende Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben, welche nach erfolgter Registrierung oder einem Gast Login in Kombination mit der E-Mail-Adresse Bestellung von Leistungen über DHS-Onlinedruckermöglicht;
  11. „Account“ das Nutzerkonto des Kunden, zu welchem der Kunde durch Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts Zugang erhält;
  12. „Screenproof“ die digitale Druckvorschau der für den Auflagendruck umgewandelten druckfreien Daten und damit eine farbnahe Simulation des späteren Druckergebnisses;
  13. „Paperproof“ ein nach den Qualitätsstandards gemäß DIN ISO 12647 erstellter digitaler Ausdruck der für den Auflagendruck umgewandelten druckreifen Daten;
  14. „Arbeitstage“, Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage;
  15. „übliche Geschäftszeiten“, Montag bis Freitag 8 bis 24 Uhr, Samstag und Sonntag 10 bis 18 Uhr.

3 Registrierung und Gast Login

(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen von Druckservice Hellweg-Sauerland setzt eine Registrierung oder einen Gast Login auf DHS-Onlinedruck voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die Registrierung ist mit dem Klick des Buttons „Registrierung abschließen“ abgeschlossen. Mit Abschluss der Registrierung erstellt der Kunde einen dauerhaften Account. Mit dem Gast Login kann der Kunde Leistungen von Druckservice Hellweg-Sauerland empfangen, ohne sich dauerhaft zu registrieren. Für den Gast Login gibt der Kunde eine Email-Adresse ein, die für die gesamte Laufzeit seiner Bestellung gültig ist. Bei nachfolgenden Anmeldungen per Gast Login müssen die Daten des Kunden erneut eingegeben werden.

(2) Druckservice Hellweg-Sauerland ist berechtigt, eine Registrierung oder einen Gast Login ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4 Kommunikation mit dem Kunden

(1) Die Kommunikation zwischen Druckservice Hellweg-Sauerland und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang von E-mails unter dieser E-Mail-Adresse zu überwachen. Jede Änderung dieser E-Mail-Adresse hat der Kunde Druckservice Hellweg-Sauerland unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail- Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden. Der Eingang von E-mails in dem angegebenen E-Mail-Postfach der E-Mail-Adresse ist dem Kunden zuzurechnen.

(2) Die Kommunikation in Textform, auf schriftlichem, mündlichem oder fernmündlichem Weg ist unbeschadet dessen möglich.

5 Bonitätsprüfung, SCHUFA-Klausel

(1) Druckservice Hellweg-Sauerland ist berechtigt, zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Druckservice Hellweg-Sauerland erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

(2) Die Auskünfte werden bei folgenden Wirtschaftsauskunfteien eingeholt: Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG Postfach 500 166, 22701 Hamburg und SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

(3) Druckservice Hellweg-Sauerland weist den Kunden darauf hin, dass Druckservice Hellweg-Sauerland an die Wirtschaftsauskunfteien Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden übermittelt. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und

  1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
  2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Kunden im Prüfungstermin bestritten worden ist,
  3. der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
  4. der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, Druckservice Hellweg-Sauerlandden Kunden rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Kunde die Forderung nicht bestritten hat oder
  5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und Druckservice Hellweg-Sauerland den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

(4) Druckservice Hellweg-Sauerland weist daraufhin, dass für die Speicherung und Weiterübermittlung der Daten durch die o. g. Wirtschaftsauskunfteien gesonderte Datenschutzbestimmungen gelten. Die jeweils zuständigen Geschäftsstellen kann der Kunde bei Druckservice Hellweg-Sauerland erfragen.

(5) Druckservice Hellweg-Sauerland behält sich das Recht vor, ihre Muttergesellschaft, die Druckservice Hellweg-Sauerland SE, Friedrich-List- Straße 3, 01445 Radebeul mit der Durchführung der Bonitätsprüfung und der Anfragen an die Wirtschaftsauskunfteien zu beauftragen. Diese gewährleistet die Einhaltung der vorgenannten Pflichten neben und zusätzlich zu Druckservice Hellweg-Sauerland,

6 Vertragsschluss

(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, bestimmt bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation mit Hilfe der ihm auf dem Internet-Portal DHS-Onlinedruck gebotenen Gestaltungsmöglichkeiten die Gestaltung, füllt die sodann erscheinenden Onlineformulare aus, prüft auf der abschließenden Übersichtsseite die Richtigkeit seiner Angaben und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des Buttons „Kaufen“ ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

(2) Der Kunde ist an das Angebot bis zum Ablauf des zweiten auf den Arbeitstag des Angebots folgenden Arbeitstag gebunden. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dann zustande, wenn Druckservice Hellweg-Sauerland das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt.

(3) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Bestellung ändern“-Buttons zu korrigieren.

(4) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von Druckservice Hellweg-Sauerland gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der entstehenden Aufwendungen übersendet oder per E-Mail übermittelt werden.

7 Widerrufsrecht

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über

Druckservice Hellweg-Sauerland

Liebkamp 14 a, 59581 Warstein

Tel. 02925-4070

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangenen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Falle werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren. Nicht paketversandfähige Waren werden auf unsere Kosten abgeholt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

8. Widerrufsinformation verlängertes Zahlungsziel

Widerrufsrecht

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensgeber seine Pflichten aus § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB erfüllt hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Druckservice Hellweg-Sauerland
Liebkamp 14 a, 59581 Warstein
Tel. 02925-4070

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Besonderheiten bei weiteren Verträgen

Wenn dem Darlehensnehmer für den weiteren Vertrag ein Rückgaberecht an Stelle eines Widerrufsrechtes eingeräumt wurde, steht die Rückgabe im Folgenden dem Widerruf gleich.

Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf das Vertragsverhältnis über die Herstellung von Druckerzeugnissen oder den Kauf von Drucksachen und Druckbedarf ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des angegebenen Geschäfts auch an diesen Darlehensvertrag nicht mehr gebunden.

Widerrufsfolgen

Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Wird das Darlehen in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt, wird der Barzahlungspreis ebenfalls zur Zahlung fällig und ist für den Zeitraum zwischen dessen Fälligkeit ohne Zahlungsaufschub und der Zahlung der vereinbarte Sollzins bzw. die anteilige Pauschale zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens der genaue Zinsbetrag in Euro pro Tag einzufügen bzw. ein anteiliger Pauschalbetrag zu zahlen. Cent-Beträge sind als Dezimalstellen anzugeben. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.

9 Leistungen von Druckservice Hellweg-Sauerland

(1) Der Inhalt der von Druckservice Hellweg-Sauerland geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Druckservice Hellweg-Sauerland, insbesondere der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen. Eine Änderung der bestätigten Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Änderungsvertrages erfolgen. Ein Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an Druckservice Hellweg-Sauerland zum Abschluss eines Änderungsvertrages. Druckservice Hellweg-Sauerland ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.

(2) Die Herstellung der beauftragten Druckereierzeugnissen und Drucksachen erfolgt in Offsetqualität. Folgende Toleranzen werden vereinbart: Für den Verschnitt 1 mm, für das Falzen 1 mm und für das Heften 1 mm.

(3) Es können geringfügige Farb- und Materialabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farb- und Materialabweichungen zu früheren Aufträgen. Solche Abweichungen, die nicht zu einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen, können sich unter anderem aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.

(5) Nicht zu den Leistungspflichten von Druckservice Hellweg-Sauerland gehört die Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.

(6) Für Druckbedarf gibt es zu jedem Produkt eine detaillierte Beschreibung der Produkteigenschaften und der Beschaffenheit des Produkts nebst Verarbeitungs- und gegebenenfalls Sicherheitshinweisen. Der Inhalt der jeweiligen Produktbeschreibung gehört damit im Falle des Kaufs des Produkts zum Vertragsinhalt.

(7) Insbesondere Farben und Lacke sind in der Regel nur begrenzt haltbar. Die Farben und Lacke sind so beschaffen, dass sie für die Mehrzahl der regelmäßig vorkommenden Druckarbeiten geeignet sind. Will ein Kunde sie für besondere Arbeiten auf nicht alltäglichen Bedruckstoffen oder für eine selten vorkommende Beanspruchung verwenden, so ist dringend zu raten, dass er sich durch Vorversuche, am sichersten durch eine kleine Vorauflage, überzeugt, ob sie dafür geeignet sind. Weitere Einzelheiten folgen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

10 Druckdaten

(1) Druckservice Hellweg-Sauerland führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter der Schaltfläche „Druckdaten“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse von Druckservice Hellweg-Sauerland gelöscht werden.

(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, es zu unterlassen, pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte an Druckservice Hellweg-Sauerland zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist Druckservice Hellweg-Sauerland zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Druckservice Hellweg-Sauerland sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese den vorstehenden Anforderungen entsprechen. Soweit Druckservice Hellweg-Sauerland von anderen Kunden, sonstigen Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen wird wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch Rechtswidrigkeit des von Kunden gelieferten und / oder nach seinen Informationen für ihn von Druckservice Hellweg-Sauerland erstellten Datenmaterials, verpflichtet sich der Kunde, Druckservice Hellweg-Sauerland von allen Ansprüchen aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter – gleich aus welchem Rechtsgrund und egal worauf gerichtet – freizustellen und diejenigen angemessenen Kosten zu tragen, die Druckservice Hellweg-Sauerland durch die Inanspruchnahme wegen und / oder durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Kennzeichen / Schutzrechten Dritter und umfasst insbesondere die angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) von Druckservice Hellweg-Sauerland. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zugunsten Dritter – für die im Rahmen der Vertragsabwicklung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen von Druckservice Hellweg-Sauerland. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Druckservice Hellweg-Sauerland bleiben unberührt. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Druckservice Hellweg-Sauerland tatsächlich keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Kunden gelten nicht, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

11 Prüfung der Druckdaten durch Druckservice Hellweg-Sauerland

(1) Druckservice Hellweg-Sauerland ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von Druckservice Hellweg-Sauerland im Rahmen des Bestellvorgangs ergibt (sog. „Datencheck“). Hat Druckservice Hellweg-Sauerland die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird Druckservice Hellweg-Sauerland dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von Druckservice Hellweg-Sauerland im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen.

(2) Eine weitere Überprüfung der Druckdaten durch Druckservice Hellweg-Sauerland erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.

(3) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 10 Absatz 2 ist Druckservice Hellweg-Sauerland berechtigt, aber nicht verpflichtet.

12 Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von freedesign-Druckdaten

(1) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird von Druckservice Hellweg-Sauerland nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche Konvertierung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.

(2) Bei der Verwendung eigener Druckdaten, in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus, erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.

(3) Bei Druckdaten, welche mit dem Onlineprogramm erstellt worden sind und ein anderer, als der angegebenen RGB-Farbmodus verwendet wurde, erfolgt die Verarbeitung der Druckdaten auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von CMYK-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.

13 Proofs

(1) Der Kunde kann gegen besondere Vergütung die Erstellung von Paperproofs und Screenproofs (Proofs) verlangen. Das Druckbild eines Paperproofs, der im Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem in Offsetdruckqualität zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Screenproofs. Dennoch ist Druckservice Hellweg-Sauerland bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen.

(2) Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.

(3) Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er Druckservice Hellweg-Sauerland überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.

(4) Geringfügige Abweichungen, die nicht zu einer Abweichung von der Produktbeschreibung führen und innerhalb der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen liegen, können sich aufgrund Lieferantenwechsel, Materialumstellung oder Änderungen im Produktionsverfahren ergeben und können nicht unter Geltendmachung einer Abweichung von Paperproofs, Screenproofs oder früheren Aufträgen des Kunden beanstandet werden.

14 Preise und Versandkosten

(1) Die Preise der von Druckservice Hellweg-Sauerland geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Druckservice Hellweg-Sauerland und der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus den im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.

(2) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Übersichtsseite vor Abschluss der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen nichts anderes ergibt. Die Preise für den Versand der Ware zum Kunden werden gesondert angegeben.

(3) Druckservice Hellweg-Sauerland liefert nur deutschlandweit.

(4) Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Nicht paketversandfähige Waren werden durch Druckservice Hellweg-Sauerland abgeholt.

15 Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Druckservice Hellweg-Sauerland versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet.

(2) Ist Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens sieben Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch Druckservice Hellweg-Sauerland Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf Rechnung.

(3) Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(4) Werden bestellte Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum bevorstehenden Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.

(5) Druckservice Hellweg-Sauerland ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Druckservice Hellweg-Sauerland berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Abweichende Leistungszweckvermerke werden nur bei Verbrauchern berücksichtigt.

(6) Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto von Druckservice Hellweg-Sauerland gutgeschrieben ist.

(7) Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Druckservice Hellweg-Sauerland von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.

(8) Bei Zahlungsverzug wird je berechtigter Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € fällig.

16 Leistungszeit und Verzug

(1) Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet. Die Lieferfrist beginnt nach Maßgabe der angegebenen relevanten spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Arbeitstag. Falls Druckservice Hellweg-Sauerland bei der Bearbeitung einer Bestellung feststellt, dass die Bestellung nicht zu der angegebenen Zeit geliefert werden kann, wird der Kunde hierüber unbeschadet weiterer Ansprüche gesondert per Email informiert. Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschließen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung im Rahmen des für besondere Hinweise zur Verfügung stehenden Eingabefeldes „Bemerkungen“ mitzuteilen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die folgenden Regelungen:

  1. a) wurde eine Versendung des Produkts vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten;
  2. b) hat Druckservice Hellweg-SauerlandLeistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Druckservice Hellweg-Sauerlanddie Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörung jeglicher Art, Schwierigkeit in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten -, und die Druckservice Hellweg-Sauerlandnicht zu vertreten hat, haftet Druckservice Hellweg-Sauerland nicht; sofern die Behinderung und das Hindernis von vorübergehender Dauer ist, ist Druckservice Hellweg-Sauerland berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; bei Hindernissen von nicht nur vorübergehender Dauer ist Druckservice Hellweg-Sauerland berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch Druckservice Hellweg-Sauerland setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie den Zahlungseingang bzw. bei der Kreditkartenzahlung die Genehmigung der Zahlung durch die Kreditkartengesellschaft voraus, es sei denn, es ist ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung vereinbart. Gehen die druckfähigen Daten bzw. die Druckfreigabe erst nach 10:00 Uhr bei Druckservice Hellweg-Sauerland ein, beginnt die Leistungszeit erst am folgenden Arbeitstag zu laufen

(4) Kommt Druckservice Hellweg-Sauerland in Verzug, kann der Kunde, sofern nicht ein Fixgeschäft vereinbart ist, als Verzugsschaden lediglich eine Entschädigung in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens verlangen.

17 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die folgenden Regelungen: a) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Druckservice Hellweg-Sauerland dies dem Kunden angezeigt hat.

  1. b) Auf Wunsch des Kunden, der dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen ist, wird die Sendung auf seine Kosten durch Druckservice Hellweg-Sauerlandgegen versicherbare Schäden versichert.
  2. c) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist Druckservice Hellweg-Sauerlandzu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. Druckservice Hellweg-Sauerlandist berechtigt die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch Druckservice Hellweg-Sauerlandbleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist und wenn die Sache bei Auswahl der Option Abstellgenehmigung am vereinbarten Ort abgestellt worden ist.

(3) Wurde die Abholung der Ware durch den Kunden bei Druckservice Hellweg-Sauerland vereinbart, so stellt Druckservice Hellweg-Sauerland die Ware an der vereinbarten Adresse zur Abholung bereit und zeigt dem Kunden die Abholbereitschaft an. Die Ware ist innerhalb einer Woche ab Anzeige vom Kunden abzuholen. Gerät der Kunde mit der Abholung in Verzug, ist Druckservice Hellweg-Sauerland berechtigt dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf dem Kunden die Ware auf dessen Kosten zu übersenden. Druckservice Hellweg-Sauerland wird den Kunden im Rahmen der Nachfristsetzung auf die Rechtsfolge des Fristablaufs hinweisen.

(4) Druckservice Hellweg-Sauerland ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Druckservice Hellweg-Sauerland erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands oder vorbenannter zusätzlicher Kosten bereit). Ist der Kunde Verbraucher gilt vorstehender Satz 1 mit der Maßgabe, dass Druckservice Hellweg-Sauerland vollständig die zusätzlich entstehenden Kosten (z.B. Versandkosten) übernimmt.

18 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich Druckservice Hellweg-Sauerland das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.

  1. a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Druckservice Hellweg-Sauerland Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Druckservice Hellweg-Sauerlandals Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für Druckservice Hellweg-Sauerland entsteht. Erlischt das Eigentum von Druckservice Hellweg-Sauerlanddurch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von Druckservice Hellweg-Sauerland an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Druckservice Hellweg-Sauerland übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Druckservice Hellweg-Sauerland
  2. b) Ware, an der Druckservice Hellweg-SauerlandEigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von Druckservice Hellweg-Sauerland verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang Druckservice Hellweg-SauerlandDruckservice Hellweg-Sauerlandverpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Druckservice Hellweg-Sauerland verlangen, dass der Kunde Druckservice Hellweg-Sauerland unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  3. c) Druckservice Hellweg-Sauerlandermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Druckservice Hellweg-Sauerland hinweisen und Druckservice Hellweg-Sauerland unverzüglich benachrichtigen, damit Druckservice Hellweg-Sauerlanddie eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Druckservice Hellweg-Sauerlanddie in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  5. e) Druckservice Hellweg-Sauerlandverpflichtet sich, die Druckservice Hellweg-Sauerland zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Druckservice Hellweg-Sauerland.
  6. f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist Druckservice Hellweg-Sauerlandberechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behaltendürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.

19 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Bei Unternehmen und Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt dies auch bei Ansprüchen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

(2) Außer im Bereich des § 354a HGB darf der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Druckservice Hellweg-Sauerland an Dritte abtreten.

  1. a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Insbesondere gelten bei Drucksachen und Druckbedarf die in den Produktbeschreibungen ausgewiesenen branchenüblichen Toleranzen.
  2. b) Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 377 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt. Absatz 3 Satz 4 gilt entsprechend.
  3. c) Druckservice Hellweg-Sauerlandist im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, Drucksachen und Druckbedarf nach eigener Entscheidung nachzubessern oder neu zu liefern.

20 Gewährleistung

(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.

(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden.

(3) Technische und gestalterische Abweichungen

Die Abbildungen auf dem Portal DHS-Onlinedruck können von den tatsächlichen Artikeln abweichen. Aufgrund unterschiedlicher Browserdarstellungen, beschränkten Farbwiedergaben im Internet, handelsüblichen Schwankungen und technischen Gründen sind unsere Angaben nicht verbindlich, bemühen sich aber um größtmögliche Authentizität. Ausdrücklich behalten wir uns daher derartige geringfügige Abweichungen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor. Ebenso stellen die Maßangaben nur Richtwerte dar, die bei der Auswahl unterstützen sollen. Es gibt Toleranzen in Länge und Breite, da es sich bei Stoff um flexibles Material handelt. Größenangaben variieren bei den unterschiedlichen Herstellern hinsichtlich ihrer Auszeichnung. Abweichungen zwischen den einzelnen Produkten und bei unterschiedlichen Herstellern sind möglich. Nicht passende Konfektionsgrößen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.

(4) Gebrauchsanweisung

Bedruckte Textilien dürfen nicht mit Feinwaschmittel gewaschen werden. Die erste Wäsche sollte frühestens 14 Tage nach der Bedruckung bei 30° C linksseitig erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die Druckseite nicht bügelbar ist. Weiterhin sind die Waschinformationen, die als Beilage der Warenlieferung beigefügt sind, zu beachten.

(5) Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Schadensersatzansprüche sonstiger Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei Druckservice Hellweg-Sauerland anzeigt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige kann schriftlich, per E-Mail oder Telefax zu erfolgen.

21 Haftung

(1) Druckservice Hellweg-Sauerland leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
  2. b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Druckservice Hellweg-Sauerland gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Druckservice Hellweg-Sauerlandunbeschränkt.
  3. c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet Druckservice Hellweg-Sauerland jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Druckservice Hellweg-Sauerlandunbeschränkt.
  4. d) Befindet sich Druckservice Hellweg-Sauerlandmit seiner Leistung in Verzug, so haftet Druckservice Hellweg-Sauerlandwegen dieser Leistung unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

(2) Soweit die Haftung von Druckservice Hellweg-Sauerland ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Druckservice Hellweg-Sauerland.

(3) Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Für Schäden, die aus einer vorschriftswidrigen Verwendung von Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation, Drucksachen und/oder Druckbedarf resultieren, haftet Druckservice Hellweg-Sauerland nicht.

22 Verjährung

(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.

(2) Die Verjährungsfrist beträgt

  1. a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
  2. b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
  3. c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
  4. d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.

(3) Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 2 lit. a) bis c) nach den gesetzlichen Vorschriften des anzuwendenden Gewährleistungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

(4) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(5) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 20 Absatz 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • 23 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
  1. a) Druckservice Hellweg-Sauerlandkündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten;
  2. b) Druckservice Hellweg-Sauerlandtritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurück;
  3. c) Druckservice Hellweg-Sauerlandkündigt dem Kunden fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 10 Absatz 2;
  4. d) Druckservice Hellweg-Sauerlandkündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund;
  5. e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von Druckservice Hellweg-Sauerlandzu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Bruttoauftragswert von 15,00 € bis 25,00 € auf 5,00 €, von 25,00 € bis 500,00 € auf 15,00 € und ab 500,01 € auf 25,00 €. Wurde bei Druckerzeugnissen nach Kundenspezifikation bereits der Druckauftrag ausgeführt oder soweit eingeleitet, dass der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann, beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d.h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer).

(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Druckservice Hellweg-Sauerland kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist oder anderweitiger Erwerb vorliegt.

(4) Druckservice Hellweg-Sauerland steht der Nachweis offen, dass Druckservice Hellweg-Sauerland ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.

24 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht

(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen durch Druckservice Hellweg-Sauerland hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich Druckservice Hellweg-Sauerland zu.

(2) Andruckbögen sowie Belegexemplare werden nach sechs Monaten vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung vorliegt. Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse gelöscht. Druckservice Hellweg-Sauerland ist zur Vernichtung und Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Er räumt Druckservice Hellweg-Sauerland ein Nutzungsrecht in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang ein. Druckservice Hellweg-Sauerland ist insofern berechtigt, Vervielfältigungshandlungen zur Zwischenspeicherung und Datenverarbeitung vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Kunde Druckservice Hellweg-Sauerland nach gesonderter Vereinbarung im Einzelfall zusätzliche Nutzungsrechte ein.

(4) Der Kunde hat der Druckservice Hellweg-Sauerland den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Druckservice Hellweg-Sauerland von allen Nachteilen frei, welche Druckservice Hellweg-Sauerland aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

25 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf Druckservice Hellweg-Sauerland den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

26 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Warstein, den 30.3.2016

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.II. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangenen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Falle werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren. Nicht paketversandfähige Waren werden auf unsere Kosten abgeholt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

III. Widerrufsinformation verlängertes Zahlungsziel

Widerrufsrecht

 Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensgeber seine Pflichten aus § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB erfüllt hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Druckservice Hellweg-Sauerland, Liebkamp 14 a, 59581 Warstein, Tel. 02925-4070.

 

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